Wie unser Steuerexperte (aus dem befreundeten Ausland) Франк Вебер erfahren hatte, wird in der Bundesrepublik ein absichtlich falsches Ausfüllen der Steuererklärung zum Zwecke der Bereicherung, nicht mehr strafrechtlich geahndet. Damit wolle man den Nutzern von Steueroasen und Mindestlohn-Malochern in der BRD die gleichen Chancen einräumen.
Und dann war da noch das:
u.a. aus der Welt