Vor 21 Jahren flohen zwei Brüder nach Westberlin. Einer (von Beruf Rohrverleger) wurde fast erwischt, weil er im Zaun der Grenzanlage festhing. Ein Alarm wurde ausgelöst. Zwei Grenzsoldaten bedrohten ihn doch tatsächlich mit Gewehren! Der Hängengebliebene konnte sich aber noch losreißen und entkam dank des verhaltenen Einsatzes der friedlichen Grenzschützer.
Wegen der Todesangst damals und den danach auftretenden psychischen Störungen fordert er heute eine „berufliche Rehabilitierung“ und ne Grundrente.
Anscheinend hatte er zu DDR-Zeiten hochbrisante, politische Rohre verlegt und musste daher fliehen, weil ein Berufsverbot drohte? Und danach konnte er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten?
Ich habe meine „Flucht“ 2002 in den Westen wirklich nicht durchdacht. Als „Regimekritiker“ hätte ich mein Geld auch leichter verdienen können.
Na gut, irgendwo kann ich den Hängenbleiber auch verstehen; in so einem durchgeknallten Land wie der BRD, sollte man wirklich alle Möglichkeiten als „Flüchtling“ ausschöpfen. Oft klappt es.
Übrigens hieß das in der DDR mal Rohrleger – und nicht Verleger.
Nachtrag: „Da die Staatsgrenze der DDR „rechtsstaatswidrig“ war, hat der Rohrmann erst einmal einen Anspruch auf Entschädigung, urteilte das westdeutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.