„Die Todesstrafe wurde 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen, um besonders schwere Verbrechen bestrafen zu können.“ Da Präsident Erdogan jetzt die Todesstrafe einführen will, Hessen aber diese abschaffen möchte, erkennen wir, wie fortschrittlich dieses gebrauchte Bundesland sein könnte.
Immerhin wird man dafür mal einen Volksentscheid durchführen und somit die Werte-Demokratie zelebrieren. Passieren kann dabei ja nichts, denn das Gesetz über die Todesstrafe war seit 1949 wegen des Grundgesetzes sowieso nicht mehr ganz rechtskräftig.
Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und das Wählbarkeitsalter von 21 auf 18 Jahren soll nun auch in die Verfassung aufgenommen werden.
Jetzt übertreiben die aber.