Machen wir uns nichts vor: Mit der Groß-BRD ab 1990 kamen auch völlig andere Lebewesen in den Osten, die Gattung der beleidigten Leberwürste nämlich. Sie haben sich umgehend in’s Neue Land importiert und es in Besitz genommen.
Es galt jetzt ein anderes, ein bürgerliches Recht und schon gab es eines der schlimmsten Vergehen überhaupt, die Beamtenbeleidigung.
Angeblich ist diese kein besonderer Strafbestand, welcher aber doch härter geahndet wird. Es reicht schon, den Mittelfinger in eine Überwachungskamera zu halten. einfach einen Polizisten zu duzen oder in seiner Gegenwart zu furzen. Das Wort „Spinner“ kann auch 1600 Euro kosten. Einen Vogel zeigen kostete jemanden schon 750 Euronen. Zunge raustrecken 150.
Auch im Auto sollten sich Choleriker vorsehen: „Du Mädchen“ kostet 200 Euro, „Bei dir piept`s wohl“ 750 Euro, „Trottel“ 1000 Euro und die „wischende Handbewegung vor dem Gesicht“ 350 Euro. Der beliebte „Stinkefinger“ kann schon mal 4000 Euro teuer werden.
Unvorstellbar – wie können Menschen nur so enthemmt sein?
OK, ich gebrauche beim Autofahren ganz andere Schimpfwörter. Zum Glück meist bei geschlossenem Fenster.
Und selbstverständlich kann einem Beschimpften auch Schmerzensgeld zugesprochen werden. Mit einem psychologischen Gutachten, welches einen „erheblichen Leidensdruck“ nachweist, kann man vor ein Gericht ziehen.
Das alles erklärt auch die hohe Zahl von Rechtsanwalt-Zulassungen: von 1950 bis 2020 von knapp 13000 auf 165901.
In der DDR gab es 1989 knapp 600. Mehr brauchte man nicht. Wir waren eben auch ein sehr friedfertiges Volk. Ohne Mißgunst und Heimtücke, und wir glaubten nicht, etwas Besseres zu sein.
Wie gesagt, der Strafbestand „Beamtenbeleidigung“ existiert so im westdeutschen Gesetz nicht, wird aber umgangssprachlich verwendet.
So wie in der BRD auch die Wörter „Freiheit“ und „Demokratie“ verwendet werden.
Aktuelles Bild: Herr Weber, Ständige Vertretung der DDR.
Umgangssprachlich sozusagen.